Unter dem Begriff „Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ bzw. „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ wurden Anfang November 2025 eine Vielzahl neuer Ausnahmen und gesetzlicher Regelungen beschlossen: https://bmds.bund.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau
Beim Thema „Wohnungsbedarf und Wohnraumschaffung“ steht jedoch der Lobbyismus für Bauunternehmen und Investoren im Vordergrund, zur Lasten der Einbindung der Öffentlichkeit und Berückichtigung des Natur- und Umweltschutzes.
Wir sehen durch diese Regelungen vor allem eine Einschränkung von Bürgerrechten durch verringerte Fristen für Stellungnahmen / Einwänden, Ausgrenzung von Umwelt-/Naturschutzverbänden in Raumplanungsverfahren/Bebauungsplanverfahren, die Aushebelung von Umweltverträglichkeitsprüfungen mit der Folge erheblicher (einseitiger) Vereinfachungen für Investoren und Immobilienfirmen ggü. privaten Haushalten, zu Lasten des Gemeinwohls etc.
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Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ermöglicht der neue § 246e BauGB befristet bis Ende 2030 Abweichungen vom Planungsrecht, während zugleich bestehende Befreiungs- bzw. Abweichungsmöglichkeiten zugunsten des Wohnungsbaus erweitert werden. Ergänzend wird die planerische Bewältigung von Lärmkonflikten gestärkt; in begründeten Fällen sind auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zulässig.
Vergabebeschleunigungsgesetz
Die nationalen Vergaberegeln werden durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst und die öffentliche Beschaffung dadurch vereinfacht und beschleunigt, etwa durch eine Reduzierung der Nachweispflichten.
Hier können sie mehr darüber erfahren….
