Biodiversitäts-/Artenschutz und präventiver Flächenbrandschutz haben laut Gemeindeverwaltung keine ausreichenden rechtlichen Grund zur behördlichen Durchsetzung von Mäharbeiten ggü. der RAG Montan Immobilien.
Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung haben die Biotopwiese „Hahnenwiese“ vor Ort überprüft und zusätzlich eine fachliche Einschätzung der Feuerwehr eingeholt.
Hintergrund: Die Wiese bleibt seit Jahren absichtlich ungemäht, da die RAG MI sich weigert, die Biotopwiese zu mähen. Das Gras ist mittlerweile mehr als 1 Meter lang. Das gesetzliche Verschlechterungsverbot bei Biotopvorkommen (pauschal gesetzlich geschützt nach BNatschG und SNG) wird nicht angewendet bzw. wird mit Kenntnis der zuständigen Behörden (LUA und MUKMAV) vernachlässigt.
Akute oder latente Flächenbrandgefahr ja/nein: Dabei wurden keine konkreten Anhaltspunkte für eine akute Brandgefahr festgestellt, die derzeit ein ordnungsbehördliches Einschreiten der Gemeinde erforderlich machen würden. Es besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen jedoch allgemein eine erhöhte Wald- und Wiesenbrandgefahr. Diese allgemeine Gefahrenlage allein reicht jedoch nicht aus, um gegenüber dem Grundstückseigentümer eine verpflichtende Mahd des gesamten Grundstücks anzuordnen.
Vorsorglich wurde der Eigentümer jedoch gebeten, entlang der angrenzenden Bebauung einen 3 Meter breiten Sicherheitsstreifen zu mähen und leicht entzündlichen Bewuchs zurückzuschneiden. Damit soll im Brandfall eine Ausbreitung auf angrenzende Grundstücke und Gebäude erschwert werden. Wir halten einen3 Meter breiten Korridor bei einer Hitzeenwticklung von über 600 Grad bei einem Flächenbrand für deutlich unzureichend.
Sollten sich die örtlichen Verhältnisse wesentlich verändern oder neue konkrete Hinweise auf eine unmittelbare Gefährdung ergeben, wird die Verwaltung die Situation erneut bewerten.
