CDU-Pläne zur „Neuen Grundsicherung“: Ein Angriff auf den Sozialstaat
Die CDU fordert eine Verschärfung der Sanktionen bzw. Leistungseinstellung im Bürgergeld – und riskiert damit einen klaren Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip gemäß Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bereits das alte Hartz-IV-System sah Kürzungen der Leistungen bis auf Null vor.
Diese Praxis wurde 2019 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
Denn Sanktionen führen nicht zu mehr Vermittlung in den Arbeitsmarkt – sondern zu sozialer Ausgrenzung und Wohnungslosigkeit. Wer seine Wohnung verliert, verliert oft auch die Chance auf Teilhabe. Die Folgen sind dramatisch: Menschen geraten in existenzielle Not, und die Kosten für ihre Reintegration übersteigen die vermeintlichen Einsparungen bei Weitem.
Diese Politik ist nicht nur ungerecht – sie ist auch ökonomisch unsinnig. Ein Sozialstaat darf Menschen nicht bestrafen, sondern muss sie stärken. Die „Neue Grundsicherung“ darf nicht zur alten Härte zurückkehren.
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„Ein Sozialstaat darf Menschen nicht bestrafen, sondern muss sie stärken.“
CDU-Pläne zur „Neuen Grundsicherung“ gefährden genau das. Sanktionen und
Leistungskürzungen bedrohen unser Sozialstaatsprinzip – auch hier bei uns in Riegelsberg.
🚫 Verstoß gegen das Grundgesetz
Sanktionen bis auf Null widersprechen dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG).
🏚 Mehr Armut & Wohnungslosigkeit
Kürzungen führen nicht zu Jobs, sondern zu Ausgrenzung und sozialem Abstieg.
💸 Teurer statt effizient
Die Folgekosten übersteigen jede vermeintliche Einsparung.
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Wir Grünen stehen für soziale Sicherheit und Teilhabe – auch hier in Riegelsberg.
✅ faire Chancen auf Arbeit
✅ Unterstützung bei Weiterbildung
✅ Respekt und Würde für alle
