Der Riegelsberger Krimi zur Hahnenwiese geht weiter

Die Mitglieder der Bürgerinitiative Feuchtwiese und die Ortsverbände der Parteien Bündnis90/Die Grünen, Die Linke als auch die Mitglieder der Gemeinderatsfraktion Bürger für Bürger sowie die Vertreter der Naturschutzverbände NABU Köllertal und BUND Köllertal fordern die RAG Montan Immobilien auf, endlich die gesetzlich geschützte Hahnenwiese zu mähen, um eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Biotops zu vermeiden. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) wird aufgefordert, entsprechende Maßnahmen gegenüber der RAG zu formulieren und anzuweisen.

Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) will gegenüber der RAG keine Maßnahmen ergreifen, die das Unternehmen zwingt, die geschützte und erhaltenswerte Magerwiese Hahnenwiese in Riegelsberg mähen zu lassen. Dies teilte das LUA der Riegelsberger Bürgerinitiative Hahnenwiese auf Anfrage schriftlich mit.

Laut Aussage des LUA kann „der Eigentümer (hier die RAG MI) weder zur Durchführung von Maßnahmen noch zur Verpachtung der Flächen verpflichtet werden.“  Nach geltender Rechtsauffassung trete durch Nutzungsaufgabe zwar eine naturschutzfachlich als Verschlechterung zu wertende Entwicklung ein, diese wird vom LUA jedoch nicht als „Umweltschaden“ gewertet, denn unterlassene Hilfeleistung sei eben keine Handlung.

Im März wurden mit schwerem Baggergerät diverse Hecken und Sträucher entfernt. Die ausbleibende Mahd der Magerwiese sorgt jedoch unweigerlich für eine Verschlechterung des Biotops. Auf diese Weise soll durch die Hintertür eine jetzt „bebauungs-freundliche“ Situation geschaffen werden, so die BI. Dazu passt, dass es zwischen Bürgermeister Häusle und dem Bauamt, dem LUA sowie der RAG zwischenzeitlich mehrere Treffen stattgefunden haben. Auch hat die Bürgerinitiative mittlerweile erfahren, dass bereits 2023 ein städtebaulicher Vertrag durch den Bürgermeister in die Wege geleitet worden sein soll, allerdings ohne Beschluss durch den Gemeinderat! Bekannt gewordene inoffizielle Treffen, führten sogar bei der CDU-Fraktion im Gemeinderat 2023 zur Absetzung des Fraktionsvorsitzenden.

Es ist naheliegend, dass die RAG den Erhaltungszustand der Hahnenwiese verschlechtern möchte. Auf diese Weise will sie die Auflagen umgehen, insbesondere will sie einer Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz für eine geschützte Magerwiese aus dem Weg gehen. Sie verweigert dem langjährigen Pächter der Wiese eine Wiederaufnahme der Pacht und damit die Mahd der Wiese zu Futterzwecken und somit dem Erhalt der hochwertigen mageren Flachland-Mähwiese.

Das Ziel der RAG ist klar und durchschaubar: die Bebauung der Hahnenwiese zu erreichen. Nach den Kommunalwahlen beabsichtigt die RAG einen neuen Anlauf, in der Hoffnung, dass sich die Zusammensetzung im Gemeinderat mit mehr Befürwortern eines Neubaugebietes formiert.

Gemäß §30 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der im Absatz 2 genannten Biotope führen können, verboten. Auf schriftliche Anfrage und Hinweis der Gefahr zur Verschlechterung der schützenswerten B+ bzw. A-Fläche kam nun die Rückmeldung vom Umweltministerium.

Der NABU Köllertal hat indes sein Interesse am Kauf oder Pacht der Hahnenwiese gegenüber der RAG bekräftigt. Eine Reaktion bleibt aus.

Die Bürgerinitiative prüft derzeit rechtliche Schritte und möchte sich an die Bundesebene wenden. Es könne nicht sein, dass durch Unterlassen von Handlungen Fakten geschaffen werden, die es der RAG ermöglichen, am Gesetz vorbei ihr Gewinnstreben zu verwirklichen.