Grüne Riegelsberg fordern nachhaltiges Handeln ein

Statt Papier zu produzieren, über Konzepte zu reden und Ziele für die ferne Zukunft zu diskutieren, brauchen wir besser heute als morgen konkrete Ideen und die Bereitschaft zur Umsetzung von wirkungsvollen Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes im Gemeindegebiet Riegelsberg.

Eine nachhaltige Gemeinde im Sinne des sozialgerechten Klima-, Natur- und Bodenschutzes ist dringender als je zuvor. Insbesondere das Riegelsberger Klimaschutzkonzept enthält eine Vielzahl von Gestaltungspunkten, die der Gemeinde sinnvolle Nachhaltigkeitsmaßnahmen erlauben. Der Stellenwert der Nachhaltigkeit für das Gemeinwohl soll zukünftig in sämtlichen operativen Handlungen, Projekten, Investitionen und Planungen erkennbar sein.

Riegelsberg benötigt aus Sicht der Grünen:

  • Eine Mobilitätswende: Umweltverträgliche Mobilität, Radverkehr, ÖPNV, Ausbau der Stromnetze und Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in sämtlichen Straßen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Innenbereich, den Ortskernen durch mehr schattenspendende Bäume und Anlage von Kleinwiesen
  • Verstärkter Schutz der Bäume im Ortskern durch ausnahmslose Anwendung der Riegelsberger Baumschutzsatzung
  • Bodenschutz: Keine weiteren Flächenversiegelungen durch Bauprojekte und Ökologisches Flächenmanagement, verbunden mit einer Renaturierungs- und Entsiegelungsstrategie
  • Effektive Maßnahmen für Lärmschutz und Verkehrsberuhigungen
  • Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Lampennest (bereits im Haushaltsplan enthalten)
  • Stärkung der Ortskerne, Leerstands- und Baulückenbericht, Nahversorgung (Zentrumsmanagement in der Hand der Gemeindeverwaltung statt extern vergeben)
  • Verstärktes Voranbringen des Ausbau erneuerbare Energien im Gemeindegebiet

Das saarländische Naturschutzgesetz (SNG) regelt in §36 des sogenannten Siedlungsnaturschutz. „Die Gemeinden haben zur Erhaltung oder Schaffung eines nachhaltigen leistungsfähigen Naturhaushalts und zur Gestaltung und Pflege des Landschaftsbilds im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten darauf hinzuwirken, dass ein den landschaftlichen und standörtlichen Gegebenheiten und den Nutzungsformen gemäßer Flächenanteil des Gemeindegebiets aus Wald, Grünflächen, Gewässern und Feuchtgebieten besteht. Grünflächen und Grünbestände sind insbesondere in Siedlungsbereichen in dem erforderlichen Umfang und der gebotenen Zuordnung zu Wohn- und Gewerbeflächen zu schaffen, zu gestalten und zu erhalten (Siedlungsnaturschutz). Siedlungsnaturschutz sollen die Gemeinden auch durch Beratung der Bürgerinnen und Bürger und durch Zusammenarbeit mit diesen verwirklichen.

Wir freuen uns auf zahlreiche Ideen der Bürger und wünschen uns für die Zukunft viele Workshops zu Ausarbeitung konkreter Maßnahmen.