Große Plakate

Eine Partei mit einem „C“ im Namen hat entlang der Saarbahnschienen in Riegelsberg Wahlplakate DIN A0 aufgehängt, obwohl Plakate in dieser Größe nicht erlaubt sind. Allen Parteien die das Plakatieren beantragt haben wurde die Sondernutzungserlaubnis zugestellt, in der sind die Richtlinien klar dargelegt. Da heißt es u.a: Entlang der Saarbahnschienen ist das Plakatieren mit DIN A0 untersagt.“

Auch eine Bürgermeisterkandidatin hält sich nicht an dieses Verbot.

Schon bei der letzten Landtagswahl gab es diese Verstöße, unternommen wurde leider nichts. Es wurde toleriert und sollte nicht mehr vorkommen. Entweder gilt ein Verbot für alle, auch Parteien, oder wir ignorieren Verordnungen und wundern uns wenn Wähler sagen: „Die machen sowieso nur was sie wollen“.