Am 10.Februar 2010 wurde ein Nichtraucherschutzgesetz für das Saarland verabschiedet, das ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zum Inhalt hatte.
Von diesem generellen Rauchverbot gab es jedoch für eine Übergangszeit eine Ausnahme. Danach war bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten erlaubt wenn bestimmte Kriterien erfüllt wurden. Seitdem gilt für das Saarland ein generelles Rauchverbot in Gaststätten.
Sehr zum Leidwesen vieler Bürger wird diese Regelung leider nicht in allen Riegelsberger Gasthäusern eingehalten.
Die Riegelsberger Grünen haben eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt, ob er als Leiter der Ortspolizeibehörde kontrollieren lässt, ob die Nichtraucherregelung eingehalten wird?
Leider hat der Bürgermeister noch nicht auf die Anfrage geantwortet.
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